| 9.1. | Die von der Codecasters GmbH erstellte oder gelieferte Anwendung ist urheberrechtsfähig. 
			Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich der Codecasters GmbH zu. 
			Soweit die Nutzungsrechte Dritten zugesagt sind, hat die Codecasters GmbH entsprechende Verwertungsrechte. | 
	
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		| 9.2. | Der Kunde erhält im Rahmen des Vertrages die Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen, 
			wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist. | 
	
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					| a) | Der Kunde darf Internetanwendungen auf die Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners 
						sowie gegebenenfalls den Rechnern seines Providers laden und für seine Zwecke nutzen.
						Anwendungen, die nicht für den Einsatz im Internet bestimmt sind, darf der Kunde auf die Festplatten 
						seiner eigenen Computer nur für den in dem Lizensvertrag geregelten vereinbarten Umfang installieren 
						und für seine Zwecke nutzen.						
						Eine Vervielfältigung der Anwendungen und der Vertrieb über dieses Maß hinaus ist ihm untersagt. 
						Es ist dem Kunden jedoch erlaubt, in den Dokumenten, die den technischen Ablauf nicht beeinflussen, 
						Text- oder Bildkorrekturen vorzunehmen. Die Anwendung darf jedoch lediglich 
						für die eigenen Zwecke des Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. |  
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					| b) | Andere Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Portierung des Flussdiagramms 
						in andere Programmierungssprachen und die Bearbeitung von den Programm - Ablauf beeinflussenden 
						Dateien sind untersagt. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Anwendung zu verleihen oder zu vermieten. |  | 
	
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		| 9.3. | Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwicklungs- Dokumentation sowie des Quellprogrammes. 
			Er erhält bei kompilierten Programmen, Java-Applets und CGI-Programmen und anderen Programmen den Quelltext nicht. | 
	
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		| 9.4. | Überläßt der Kunde der Codecasters GmbH im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten, 
			Sourcecode, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, daß diese Zulieferungen 
			frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt 
			werden können. Der Kunde stellt die Codecasters GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. | 
	
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		| 9.5. | Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Codecasters GmbH berechtigt, 
			die von der Codecasters GmbH erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde 
			Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 
			Für die Nutzung von Leistungen durch die Codecasters GmbH in einer anderen als der vertraglich 
			vorhergesehenen Form kann die Codecasters GmbH die üblichen Lizenzgebühren erheben. 
			Jede anderweitige Nutzung der Lieferung oder Leistungen von der Codecasters GmbH bedarf 
			jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Codecasters GmbH. | 
	
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		| 9.6. | Die Codecasters GmbH ist berechtigt, in allen von ihr erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen, 
			etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der die Codecasters GmbH als Urheber ausweist. 
			Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Kunden nicht entfernt werden. | 
	
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		| 9.7. | Der Kunde verpflichtet sich, die im Internet abrufbaren Leistungen, die von der Codecasters GmbH 
			erstellt oder miterstellt wurden, mit einem Urheberhinweis auf die Codecasters GmbH zu versehen. 
			Insbesondere ist in einem Impressum ein entsprechender Hinweis und, falls dies technisch möglich 
			und von der Codecasters GmbH erwünscht ist, ein Hyperlink (Verweis) auf das WWW-Angebot von der 
			Codecasters GmbH aufzunehmen. | 
	
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		| 9.8. | Wer die Urheberrechte der Codecasters GmbH verletzt, kann auf Schadenersatz in Anspruch 
			genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann die Codecasters GmbH die Herausgabe 
			des Gewinnes, der dadurch erzielt war, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen. |